DSGVO-Bußgeldrechner

Gemäß Art. 83 DSGVO müssen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht verhängte Geldbußen "in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein. Die Geldbußen können hierbei bis zu EUR 20 Millionen oder bis zu 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes betragen.
Der DSGVO-Bußgeldrechner bietet Ihnen eine grobe Einschätzung für die Größenordnung künftig zu erwartender Bußgeldzahlungen.
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Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Bußgeldberechnung, der europäischen Datenschutz-Grundverordnung oder allgemeinen Anliegen zum Datenschutz.
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Anmerkungen zum Bußgeldrechner
Wie bereits oben dargelegt, kann der DSGVO-Bußgeldrechner nur einen ersten Anhaltspunkt für die mögliche Höhe eines Bußgeldes vermitteln. Die konkrete Gesetzesgrundlage für die Bemessung von Bußgeldern nach der DSGVO ist Artikel 83 DSGVO. Dort heißt es u. a.:
"Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:
- Art, Schwere und Dauer des Verstoßes […];
- Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes;
- jegliche von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter getroffenen Maßnahmen zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens;
- Grad der Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters […];
- etwaige einschlägige frühere Verstöße des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters;
- Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde […];
- Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind;
- Art und Weise, wie der Verstoß der Aufsichtsbehörde bekannt wurde, insbesondere ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter den Verstoß mitgeteilt hat;
- […]
- jegliche anderen erschwerenden oder mildernden Umstände im jeweiligen Fall, wie unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste."